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10. September 2026
Rückforderungsvorbehalte bei Höhergruppierungen sind passé
Tarifbeschäftigte können aufatmen: Höhergruppierungen haben wieder überall in Schleswig-Holstein die Bestandskraft, wie sie im Eingruppierungsrecht auch vorgesehen ist. In Teilen der Landesverwaltung wurden Höhergruppierungen bislang nur vorgenommen, wenn die Beschäftigten einem Rückforderungsvorbehalt des Arbeitgebers zugestimmt haben. Der dbb schleswig-holstein hielt das für tarifwidrig. Das Land hat jetzt eingelenkt und die Praxis beendet.
Dazu gehört auch, dass bestehende Rückforderungsvorbehalte zurückgenommen wurden. Für den dbb sh ist nicht nur wichtig, dass betroffene Beschäftigte auf den Bestand ihrer Eingruppierung wieder vertrauen können. Es geht auch darum, dass das in der Justizverwaltung des Landes Schleswig-Holstein erfundene Modell der „Rückforderungsvorbehalte“ nicht von anderen Dienststellen und Arbeitgebern übernommen wird.
Das würde nämlich bedeuten, dass Höhergruppierungen zurückgenommen werden können, wenn sich die Arbeitgeber mit ihrer Verbandsklage gegen das Eingruppierungsrecht durchsetzen sollten. Mehr noch: bereits erzielte Entgeltzuwächse müssten zurückgezahlt werden. Diese Praxis ist nach Überzeugung des dbb sh nicht mit der sogenannten „Tarifautomatik“ vereinbar. Danach besteht ein Rechtsanspruch auf Eingruppierung, wenn die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltgruppe erfüllt werden. Dieser Anspruch darf nicht von der erzwungenen Bereitschaft der Beschäftigten zu nachträglichen Rückgruppierungen abhängig gemacht werden.
Um die damit verbundenen Gefahren für die Tarifbeschäftigten zu stoppen, hat sich der dbb sh auf politischer und Arbeitsebene für ein Ende der Rückforderungsvorbehalte eingesetzt und zusätzlich Musterverfahren vorbereitet. Wir begrüßen, dass das Land jetzt eingelenkt hat. Denn betroffene Beschäftigte waren der ständigen und belastenden Unsicherheit ausgesetzt, ob ihre Eingruppierung wirklich Bestand hat.
Sollte es noch weitere Fälle geben, die noch nicht durch die dbb-Fachgewerkschaften betreut beziehungsweise jetzt geklärt wurden, empfehlen wir betroffenen Mitgliedern, sich zu melden.
Trotz des wichtigen Fortschrittes ist das Thema noch nicht abschließend befriedet: Es läuft noch die Verbandsklage der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gegen die tariflichen Eingruppierungsregelungen. Die gilt es abzuwehren. Zudem hält der dbb eine Anpassung der Entgeltordnung an aktuelle Anforderungen an die Beschäftigten für überfällig.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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