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05. März 2026

dbb sieht Erfolg – und wirbt um Verständnis bei Bürgern und Politik


Einige haben es befürchtet, viele haben weggeschaut und andere haben es schlichtweg nicht für realistisch gehalten – doch der dbb schleswig-holstein hat viele Jahre dafür gekämpft: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten muss erhöht werden. Infolge der lang erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation bleibt der Landesregierung allerdings auch nichts anderes übrig.

Sie kann sich aber auf die Fahnen schreiben, im Vergleich zu anderen Bundesländern die aktuellen Vorgaben aus Karlsruhe zügig umzusetzen. Dieser positive Aspekt wird von uns ausdrücklich anerkannt, ist aber vielen Beamtinnen und Beamten kaum als solcher zu vermitteln. Sie warten nämlich seit der Weihnachtsgeldstreichung vor fast 20 Jahren auf Besoldungsgerechtigkeit.

Dennoch markieren die von Finanzministerin Dr. Silke Schneider heute vorgestellten Eckpunkte einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung: Die Korrektur für das Jahr 2025 sowie die Anpassung im Jahr 2026 werden konkret und unter Beachtung der Vorgaben aus Karlsruhe angegangen.

Die damit verbundenen Kosten sind erheblich, das ignorieren auch wir nicht. Aber sie sind auch gerechtfertigt. „Wer möchte, dass der öffentliche Dienst gut funktioniert, kann nicht gleichzeitig für die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Besoldung sein“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. „Wenn sich diejenigen, die die Verfassung schützen – nämlich die Beamtinnen und Beamten – nicht auch in eigener Sache auf die Verfassung verlassen können, dann entsteht ein irreparabler Schaden für die Demokratie.“

Deshalb bittet der dbb schleswig-holstein die Landespolitik, sich geschlossen hinter die anstehenden Besoldungsbeschlüsse zu stellen. Und die Bürger bitten wir um Verständnis für die Kostensteigerungen: Das Problem sind nicht die Besoldungsansprüche, sondern die jahrelange Praxis der Politik, diese durch ungerechtfertigte Sparbeschlüsse auszuhebeln.

Tatsächlich ist der kostspielige Korrekturbedarf entstanden, weil die Warnungen des dbb sh zum Beispiel bei der Kürzung des Weihnachtsgeldes, bei der Besoldungskürzung zum Aufbau der Versorgungsrücklage oder beim Selbstbehalt in der Beihilfe ignoriert wurden. Die Folgen gehen voraussichtlich deutlich über den angekündigten Gesetzentwurf hinaus: Es muss mit weiteren Nachzahlungen rückwirkend bis zum Jahr 2007 gerechnet werden, sobald das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachlegt. Dass der dbb sh aktuell erneut um Stellungnahme gebeten wurde, dürfte ein gutes Zeichen sein.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de

Quelle: dbb sh / 5.3.2026
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