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31. Januar 2025

dbb sh will "Alimentations"-Entscheidung beschleunigen


Der Landtag hat den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Vorsorge für eventuelle Besoldungsnachzahlungen infolge ausstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird abermals nicht getroffen. Der dbb schleswig-holstein erhöht den Druck weiter, um Rechtsklarheit herbeizuführen. Es wurde eine Verzögerungsrüge erhoben.

Eine Verzögerungsrüge ist ein Instrument, mit dem sich Kläger gegen eine überlange Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht wehren können. Die "Weihnachtsgeld"-Klage wurde im Jahr 2008 eingereicht und im Jahr 2018 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Nur jenes kann über die Verfassungskonformität der Besoldung entscheiden. Doch wenn solche Entscheidungen immer wieder hinausgezögert werden, sind Beamtinnen und Bamten einer gernzwertigen Politik der Besoldungsgesetzgeber ausgeliefert.

Die Situation sei "allein unter dem Gesichtspunkt des Gebotes effektiven Rechtsschutzes mehr als fragwürdig und als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen", heißt es in der Verzögerungsrüge, zu der sich das Bundesverfassungsgericht nunmehr erklären muss.

 

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de

Quelle: dbb sh / 31.1.2025
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