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31. März 2025
dbb sh erreicht bessere Absicherung der Beschäftigten

Bestehende Verwaltungsstrukturen werden nach Einschätzung des dbb sh in den nächsten Jahren zunehmend in Frage gestellt. Auslöser sind auch - aber nicht nur - Entwicklungen bei der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz sowie daraus resultierende Effizienzvorstellungen. Deshalb ist es erforderlich, die berechtigten Belange der Beschäftigten abzusichern. Am Beispiel des staatlichen Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein konnte der dbb sh für tariflich und verbeamtete Beschäftigte wichtige Korrekturen erreichen.
Dies war erforderlich, weil der aktuell bei der Unfallversicherung Nord angesiedelte staatliche Arbeitsschutz wieder in die unmittelbare Landesverwaltung, nämlich in das Landesamt für soziale Dienste, eingegliedert werden soll. Der zu diesem Zweck vorgelegte Gesetzentwurf wurde auf Anregung des dbb sh, der sich an der schriftlichen und mündlichen Anhörung beteiligt hat, in bedeutsamen Punkten nachgebessert: Für die Beamtinnen und Beamten wurde der Erhalt eines gleich zu bewertenden Amtes optimiert. Für Tarifbeschäftigte wurde die Sicherheit geschaffen, dass auch betriebsbedingte Änderungskündigungen ausgeschlossen sind und das der ergänzende tarifliche Kündigungsschutz, der von der Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber abhängig ist, nicht beeinträchtigt wird. Zudem wurde für Tarifbeschäftigte eine höhere Verbindlichkeit für den Ausgleich finanzieller Nachteile infolge unterschiedlicher Tarifverträge geschaffen.
Der dbb sh sieht es jedoch weiterhin als erforderlich an, grundsätzliche Regelungen zu schaffen beziehungsweise zu aktualisieren, die für alle künftigen Reformen gelten. Nur wenn sich die Beschäftigten auf klare Leitplanken verlassen können, die ihre Rechte absichern, kann deren Bereitschaft für Strukturveränderungen erwartet werden.
Hierauf hat der dbb sh auch im Zusammenhang mit der aktuell vorgesehenen Justizreform hingewiesen, in dessen Zuge zunächst bei der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit größere Einheiten geschaffen werden sollen. Auch hier konnten ursprüngliche Pläne, die deutlich größere Einschnitte vorsahen, infolge eines Beteiligungsprozesses, an dem der dbb sh in enger Abstimmung mit seinen Justizgewerkschaften teilgenommen hat, modifiziert werden.
Stellungnahme des dbb sh zum staatlichen Arbeitsschutz als Landtagsumdruck
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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