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06. April 2025
Einkommen der Landesbeschäftigten müssen nachziehen

Nachdem bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen ein Ergebnis erzielt wurde, ist unter anderem beim Einkommen ein zusätzlicher Nachholbedarf auf Länderebene entstanden. „Weder dürfen die dort Beschäftigten finanziell benachteiligt sein, noch sollten die entsprechenden Arbeitgeber bei der Personalgewinnung und -bindung das Nachsehen haben“, sagt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Er sieht das Land aber auch mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten besonders in der Pflicht.
Denn der am Sonntag erreichte Tarifabschluss, den auch der dbb als Tarifvertragspartei verantwortet, sieht unter anderem eine für viele Entgeltgruppen deutliche Anhebung des „Weihnachtsgeldes“ vor. Hier werden künftig zwischen 75 und 95 Prozent (Bund) beziehungsweise 85 Prozent (Kommunen) gezahlt. Dort haben die Arbeitgeber offenbar verstanden, dass das Weihnachtsgeld einen hohen Wert hat und dass unzureichende Zahlungen einen Wettbewerbsnachteil darstellen. Davor kann auch das Land Schleswig-Holstein nicht länger die Augen verschließen und daraufsetzen, dass Entscheidungen in den vom dbb sh ausgelösten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht weiter auf sich warten lassen.
Ungeachtet dessen wird der vorliegende Tarifabschluss die Grundlage für Besoldungsanpassungen der Bundesbeamtinnen und -beamten sein. Hierzu erwartet der dbb ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. Das für die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten zuständige Land Schleswig-Holstein orientiert sich insbesondere an den Tarifergebnissen für die Länder.
Die Arbeitgeber der Länder pochen weiterhin auf eigene Tarifrunden. Deshalb ist keineswegs gesichert, dass die jetzt erzielten Ergebnisse bei Bund und Kommunen auch für die Länder vereinbart werden. Es ist davon auszugehen, dass um jeden Euro gekämpft werden muss. Folgerichtig ist, dass bereits Termine für die Verhandlungen abgestimmt wurden. Zunächst werden am 22. September die Forderungen beschlossen.
Unser Ziel sind gute Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Beschäftigten aller staatlichen Ebenen. Keine Gruppe darf abgehängt werden. Deshalb ist es gut, dass der dbb für seine Mitgliedsgewerkschaften sowohl Tarifvertragspartei ist als auch die beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren absolviert, was auf Länderebene den dbb Landesbünden obliegt.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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