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28. April 2025

dbb sh warnt vor schleichender Entwertung von Funktionsebenen


Mehrere Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst können infolge verschiedener Reformen von einem Berufseinstieg in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie von besseren Aufstiegsmöglichkeiten profitieren. Was auf den ersten Blick positiv wirkt, hat auch eine problematische Seite, nämlich eine drohende Entwertung von Funktionsebenen. Denn längst nicht alle Kolleginnen und Kollegen haben entsprechende Möglichkeiten und treten auf der Stelle. Deren Motivation darf aber nicht aufs Spiel gesetzt werden, warnt der dbb schleswig-holstein.

Im Beamtenbereich wurden in den letzten Jahren untere Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gestrichen, auch um den gebotenen Mindestabstand zum Sozialleistungsniveau einhalten zu können. Damit geht ein Attraktivitätsverlust in beiden Laufbahngruppen einher, zumal das Verzahnungsamt A 9 unverändert geblieben ist. Unterhalb sind Beförderungsmöglichkeiten reduziert und oberhalb ist der Abstand zur darunterliegenden Laufbahngruppe eingeschmolzen. Es droht das Empfinden, Leistung lohne sich nicht, obwohl das Leistungsprinzip ein prägendes Merkmal des öffentlichen Dienstrechts ist, beziehungsweise sein sollte. Nachbesserungen beim Zugang zu höheren Funktionsebenen - auch wie sie von der Landesregierung mit einem neuen Karrierekonzept verfolgt werden - sind keine pauschale Lösung, weil es teilweise an ausgereiften Verfahren und häufig an entsprechenden Planstellen fehlt.

Auch im Tarifsektor hinterlassen verschiedene Entwicklungen ihre Spuren. Die Stellenbesetzungsprobleme in vielen Dienststellen führen teilweise dazu, dass Nachwuchskräften zügig höherwertige Stellen zugewiesen werden beziehungsweise dass entsprechende Anforderungen gesenkt werden. Das Gerechtigkeitsempfinden wird nicht selten auf die Probe gestellt.

Für den dbb schleswig-holstein ist deshalb von Bedeutung: Zum Leistungsprinzip gehört, dass Perspektiven und Karrieren möglich sind und auch gefördert werden. Aber auch Beschäftigte, denen zum Beispiel aufgrund ihres Aufgabenbereiches geringere Beförderungemöglichkeiten offenstehen, verdienen Wertschätzung. Auch sie haben den Zugang zum öffentlichen Dienst durch eine Bestenauslese beziehungsweise entsprechende Qualifikation erreicht und bilden das Rückrad für einen funktionsfähigen Staat. Die Arbeitgeber und Dienstherren sind deshalb aufgefordert, Beschäftigte nicht nur bei der erfolgreichen Nutzung von Karriereoptionen, sondern auch bei unverändert bestehenden Funktionen Wertschätzung und attraktive Bedingungen zuzubilligen. Nur dann kann gewährleistet werden, dass die Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst für alle Beschäftigten mit einer hohen Identifikation und Motivation verbunden ist. 

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de

Quelle: dbb sh / 28.4.2025
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