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11. November 2025
Für das Land wird die Luft jetzt noch dünner
Das Verwaltungsgericht Schleswig bezweifelt mit klaren Worten, dass das Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein im Einklang mit der Verfassung steht. Das wurde in einer heutigen Verhandlung deutlich, die eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis hat. Der dbb schleswig-holstein sieht sich bestätigt: „Es könnte dem Land jetzt teuer zu stehen kommen, dass die Beamtinnen und Beamten als Versuchskaninchen herhalten müssen, wie weit die in der Verfassung verankerten Besoldungsgrundsätze ausgehebelt werden können“ so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Bis zur Besoldungsgruppe A 11 und damit weit in den gehobenen Dienst hinein begründet das Verwaltungsgericht seine Bedenken allein damit, dass die Besoldung weniger als 15 Prozent oberhalb der sozialen Grundsicherung liegt. Sogar in den höheren Besoldungsgruppen wird nach Auffassung der Schleswiger Richter oft zu wenig gezahlt – auch, weil sich die Abstände zu niedrigeren Gruppen empfindlich verringert haben.
Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Verfassungswidrigkeit des im Jahr 2022 in Schleswig-Holstein geltenden Besoldungsrechts entscheiden. Die in jenem Jahr vom Land vorgenommene Besoldungskorrektur hatte diverse Klagen ausgelöst. Obwohl einige Beamtinnen und Beamte ein sattes Plus (z.B. bei zwei Kindern bis zu 841 Euro monatlich) zu verzeichnen haben, witterte der dbb schleswig-holstein ein Foulspiel: Es profitieren nur wenige Beamte, obwohl alle von vorherigen Kürzungen (etwa des Weihnachtsgeldes, was bereits in Karlsruhe anhängig ist), betroffen sind.
Wie es aussieht, hat das Land auf das falsche Pferd gesetzt und voreilig die Warnungen des dbb schleswig-holstein und des wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landtages ignoriert, was für sich genommen schon ein bemerkenswerter Vorgang ist.
„Die Besoldung muss endlich wieder zweifelsfrei auf dem Boden der Verfassung angesiedelt sein“, fordert der dbb schleswig-holstein. Der gewerkschaftliche Spitzenverband empfiehlt den Beamten gerade im Lichte der heutigen Verhandlung, mögliche ergänzende Besoldungs-ansprüche durch entsprechende Anträge abzusichern. Damit können gegebenenfalls Nachzahlungen ausgelöst werden. „Das Land sollte aber ab sofort Anträge ruhend stellen und seine Beamten nicht weiter in Klageverfahren treiben“, ergänzt dbb sh-Vize Tobias Schmiedeberg.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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