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12. November 2025

Sonderinfo mit FAQ's zur Besoldungsentscheidung des Verwaltungsgerichtes


Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 11.11.2025 geraten das Besoldungssystem und die Besoldungshöhe in Schleswig-Holstein weiter ins Wanken. Die aktuelle Entscheidung betrifft die Besoldungsreform aus dem Jahr 2022, die eigentlich die Verfassungskonformität der Besoldung wiederherstellen sollte. Jetzt droht dieser Reform selbst die Verfassungswidrigkeit. Betroffen sind neben der Richterbesoldung die Besoldungsgruppen A 6 bis A 16, also fast alle Beamtinnen und Beamten des Landes sowie der Kommunen. Sie können die vom dbb sh bereitgestellten Muster nutzen, um Ansprüche abzusichern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warum und wie geht der dbb sh auch gegen das seit 2022 geltende Besoldungsrecht vor?

Nach Überzeugung des dbb schleswig-holstein ist die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein seit der Kürzung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 verfassungswidrig zu niedrig. Auch die vom Land vorgenommene Korrektur aus dem Jahr 2022 löst die Probleme aus Sicht des dbb sh nicht, sondern schafft neue. Er setzt sich dafür ein, dass die Rechtslage endlich geklärt wird, dass die Besoldung gegebenenfalls nachgebessert wird und dass die Beamtinnen und Beamten wissen, wie sie eventuelle Ansprüche auf Nachzahlungen wahren.

An der Besoldungsreform 2022 wurde und wird insbesondere kritisiert, dass

  • von den Nachbesserungen nur wenige Beamtinnen und Beamte nennenswert profitieren, obwohl alle von vorherigen Kürzungen (insbesondere Weihnachtsgeld, Abschläge zum Aufbau der Versorgungsrücklage, Selbstbehalt bei der Beihilfe) betroffen sind.
  • die im Mittelpunkt der Reform stehenden Familienergänzungszuschläge nicht nur vom Familienstand (insbesondere Kinderzahl), sondern auch vom Familieneinkommen (insbesondere Partnereinkommen) abhängig sind und damit einen Systembruch darstellen.
  • Leistungsunabhängige Besoldungselemente eine zu große Rolle spielen, so dass das Leistungsprinzip abgewertet wird.

Deshalb verantwortet der dbb sh eine Verfassungsbeschwerde, über die aber noch nicht entschieden ist. Gleichzeitig hat der dbb sh seit 2022 jährlich Antragsmuster bereitgestellt, mit denen eventuelle Ansprüche auf Nachzahlungen abgesichert werden können. Soweit erforderlich, wurden außerdem Muster für Widersprüche und Klagen bereitgestellt.

Deshalb liegen dem Verwaltungsgericht Musterklagen und weitere Klagen vor.

Der dbb sh hat damit auch auf die Weigerung des Landes reagiert, die nach der „Weihnachtsgeldklage“ erfolgte „Gleichstellungszusage“ über das Jahr 2021 hinaus fortzusetzen. Mit dieser Zusage hatte das Land zugesichert, antragsunabhängige Nachzahlungen vorzunehmen, wenn das Land höchstrichterlich wegen eines Verstoßes gegen die amtsangemessene Alimentation verurteilt wird.

Warum hat das Verwaltungsgericht Verfahren wiederaufgenommen, obwohl noch keine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt?

Das Verwaltungsgericht hat wahrgenommen, dass bei den Beamtinnen und Beamten ein zunehmender Unmut über die lange Verfahrensdauer und die damit verbundene Rechtsunsicherheit entsteht. Das hatte auch der dbb sh immer wieder kritisiert. Deshalb hat das Verwaltungsgericht aus den vorliegenden zunächst ruhend gestellten Klagen gegen die Besoldung im Jahr 2022 16 Fälle ausgewählt, die nahezu das gesamte Besoldungsspektrum (A 6 bis A 16) abbilden. Die Verfassungskonformität dieser Fälle wurde nach vom Bundesverfassungsgericht bereits entwickelten Kriterien (Stand 2020) geprüft.

Weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes – zum Beispiel zur Zulässigkeit der Familienergänzungszuschläge - konnten nicht einbezogen werden, da sie noch nicht vorliegen. Das Verwaltungsgericht ist sogar bei dieser Ausgangslage zu der Überzeugung gelangt, dass sämtliche Besoldungsgruppen von der Verfassungswidrigkeit betroffen sind. Deshalb werden alle Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Wie begründet das Verwaltungsgericht die Einschätzung der Verfassungswidrigkeit?

Nach den Feststellungen des Gerichts wird der erforderliche Mindestabstand der Besoldung zur sozialen Grundsicherung (als Vergleichsmaßstab gilt eine vierköpfige Familie) bis zur Besoldungsgruppe A 11 nicht eingehalten, weil die Besoldung nicht um wenigstens 15 Prozent darüber liegt. Darüber hinaus wurde unter anderem eine unrechtmäßige Verkürzung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen kritisiert, die zu einer Entwertung auch der darüberliegenden Besoldungsgruppen führen. Auslöser sind insbesondere die Familienergänzungszuschläge.

Hat das Land als Beklagte in dem Verfahren keine Gegenwehr geleistet?

Doch, es konnte sich aber nicht einmal ansatzweise durchsetzen. Das Gericht hat deutlich erkennen lassen, dass es den Argumenten des dbb sh wesentlich nähersteht, als den Argumenten des Landes. In der mündlichen Verhandlung wurden deutliche Worte gewählt, die den allzu leichtfertigen Umgang des Landes mit der Verfassung scharf kritisieren.

Das Land hat sich nach Lage der Dinge aus Sicht des dbb sh in eine Sackgasse manövriert: Werden die Familienergänzungszuschläge berücksichtigt, entsteht eine unrechtmäßige Verkürzung der Besoldungsabstände. Sollten sich die Familienergänzungszuschläge als unzulässig erweisen, fällt die Unterschreitung des Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung noch deutlicher aus.

Was sollten Beamtinnen und Beamte jetzt tun, um zu profitieren?

Im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Besoldung zu niedrig ist, weiter gestiegen. Deshalb ist es sinnvoll, noch in diesem Jahr Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation zu stellen. Damit werden die über das geltende Besoldungsrecht hinausgehenden Ansprüche für das Jahr 2025 abgesichert. Der dbb sh hält dafür spezielle und „wasserdichte“ Antragsmuster bereit, die über das Mitgliederportal „Zukunftsnetzwerk Digital“ sowie bei den dbb Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stehen.

Der dbb sh hatte auch in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Antragsmuster bereitgestellt, um die Ansprüche der jeweiligen Jahre abzusichern. Auch, wenn diese Option bislang nicht genutzt wurde, kann im Jahr 2025 erstmals ein solcher Antrag gestellt werden.

Unabhängig davon ist es immer eine gute Idee, einer Gewerkschaft oder einem Verband unter dem Dach des dbb sh anzugehören. Damit ist sichergestellt, dass der auf den öffentlichen Dienst spezialisierte Spitzenverband dbb gestärkt wird und sich um faire Arbeits- und Einkommensbedingungen kümmern kann.

Was muss noch geschehen, damit sich die Aktivitäten des dbb sh „auszahlen“?

Die Verfassungswidrigkeit des Schleswig-Holsteinischen Besoldungsrechts kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Wenn eine entsprechende Entscheidung vorliegt, muss der Landesgesetzgeber die darin enthaltenen Vorgaben umsetzen. Die korrigierten Gesetze sind dann maßgebend für die künftigen Besoldungsansprüche. Beamtinnen und Beamten, die Anträge gestellt haben, können gegebenenfalls mit rückwirkenden Nachzahlungen rechnen.

Der dbb sh wird über aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen fortlaufend informieren.

Muss ich das Land auch verklagen?

Wir gehen davon aus, dass es dazu nicht kommen wird. Es wäre unverantwortlich, wenn das Land in Anbetracht der aktuellen Lage Anträge ablehnt und weiter die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln provoziert. Das Land muss jetzt die Anträge ruhend stellen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt.

Besteht ein Zusammenhang mit dem „Weihnachtsgeldverfahren“?

Die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 ist Gegenstand eines gesonderten Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, welches ebenfalls der dbb sh verantwortet. Die zu erwartende Entscheidung dürfte Auswirkungen auf die Jahre 2007 bis 2021 haben, auch wegen der „Gleichstellungszusage“ (s.o.) des Landes.

Dennoch besteht ein gewisser Zusammenhang mit den neuen Verfahren, die sich auf das Jahr 2022 beziehen. Denn das gestrichene Weihnachtsgeld hat die Besoldung verringert mit entsprechenden Auswirkungen zum Beispiel auf geforderte Mindestabstände zur sozialen Grundsicherung.

Warum dauert es so lange, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet?

Auch wir haben kaum noch Verständnis, dass über die Weihnachtsgeldklage aus dem Jahr 2007 und über die Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2022 noch nicht entschieden ist. Hintergrund ist, dass es sich um eine komplizierte Thematik handelt, bei der auch komplexe Berechnungen angestellt werden müssen. Die Auswirkungen der Entscheidungen dürften erheblich sein. Die Meinungsbildung des Bundesverfassungsgerichts gestaltet sich deshalb offenbar schwierig. Hinzu kommt, dass Richterwechsel stattgefunden haben und das Bundesverfassungsgericht zunehmend mit diversen anderen Fragestellungen befasst ist.

Im Interesse einer Beschleunigung hat der dbb sh bereits im August 2025 eine Verzögerungsbeschwerde eingereicht. Inzwischen verdichten sich die Anzeichen, dass zeitnah Entscheidungen erfolgen werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Schleswig

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de

Quelle: dbb sh / 12.11.2025
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