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17. November 2025
Schleswig-Holstein hat keinen Anlass zur Negativität
Die Landesregierung hat aus Sicht des dbb sh keinen Anlass, die gewerkschaftlichen Forderungen für die Einkommensrunde der Länder als überzogen und unbezahlbar anzusehen. „Die Entwicklung der Steuereinnahmen machen eine spürbare Einkommenserhöhung möglich und die fortlaufenden Stellenbesetzungsprobleme machen sie sogar notwendig“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Vor diesem Hintergrund sollte die Landesregierung mit guter Absicht und einem guten Gefühl die am 3. Dezember beginnenden Verhandlungen zwischen dem dbb und verdi auf der einen Seite und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf der anderen Seite begleiten. Die Ergebnisse der Steuerschätzung für Schleswig-Holstein gibt dafür sogar Rückenwind: Während im Mai für das Jahr 2025 noch Einnahmen in Höhen von rund 13,46 Milliarden Euro prognostiziert wurden, gehen die aktuellen Schätzungen für das Jahr 2026 von über 14,12 Milliarden Euro aus. Bei dem Plus in Höhe von rund 660 Millionen Euro gerät der Landeshaushalt infolge der Einkommensrunde sicher nicht aus den Fugen.
Aus den Fugen gerät eher die Leistungsfähigkeit des Staates, wenn das Personal für die Erfüllung der Aufgaben fehlt. Deshalb sind konkurrenzfähige und motivierende Arbeits- und Einkommens-bedingungen unerlässlich. Die im Auftrag des dbb durchgeführte „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2025“ untermauert den Handlungsbedarf: Nur noch 23 Prozent der Bürger haben Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, seine vielfältigen Aufgaben und Probleme erfüllen beziehungsweise lösen zu können – der niedrigste jemals gemessene Wert. Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, dass sich die Werte schnell verbessern.
Die Forderungen für die Einkommensrunde sehen im Kern eine Entgelterhöhung um 7 Prozent (mindestens aber 300 Euro) vor. Der dbb schleswig-holstein stellt vorsorglich klar: Die Einkommensrunde ist für uns erst dann abgeschlossen, wenn auf der Grundlage eines Tarifergebnisses die Anpassung des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts erreicht wurde.
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