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19. November 2025
Landespolitik kann Korrekturbedarf nicht mehr ignorieren
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung bezieht sich zwar auf die Berliner Besoldung. Sie wurde aber bewusst als Grundsatzentscheidung ausgestaltet, die auch für Schleswig-Holstein relevant ist. „Der Landespolitik wird erneut aufgezeigt, dass sie sich auf dünnes Eis begeben hat und eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Beamten nicht möglich ist“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Mit der vorliegenden Entscheidung werden die Vorgaben zur Überprüfung einer verfassungskonformen Besoldung grundsätzlich bestätigt und im Detail nachgeschärft. Erstens muss ein hinreichender Abstand zum Armutsrisiko bestehen. Die daraus resultierende Mindestbesoldung wird in Berlin bis zur Besoldungsgruppe A 11 unterschritten. Bemerkenswert ist, dass das Verwaltungsgericht für Schleswig-Holstein zu einem vergleichbaren Ergebnis gekommen ist. Zweitens muss das interne Abstandsgebot, also ein ausreichender Abstand zwischen den Besoldungsgruppen eingehalten werden. Einen diesbezüglichen Verstoß haben das Bundesverfassungsgericht wie auch das Verwaltungsgericht bei den darüberliegenden Besoldungsgruppen (bis A 16) erkannt.
Für Schleswig-Holstein ist ein weiterer Aspekt interessant: Das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass durch den Wegfall der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) lineare Erhöhungen gegenfinanziert und letztlich konterkariert wurden – ein deutliches Signal nach Kiel.
Aus der heutigen Entscheidung folgt, dass das Land Berlin bis zum 31.03. 2027 sein Besoldungsrecht überarbeiten muss. Für Schleswig-Holstein zeichnet sich ab, dass aus den drei dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorliegenden landesspezifischen Fällen (Weihnachtsgeldstreichung 2007, Berücksichtigung des Partnereinkommens seit 2022 sowie Alimentation 2022) ebenfalls ein Korrekturbedarf erwächst. Allerdings müssen neue Berechnungen angestellt werden. „Das Land sollte sich schon einmal überlegen, wie das Besoldungsrecht künftig aussehen soll und wo das dafür (und für Nachzahlungen) benötigte Geld herkommen soll.“
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass eine verfassungskonforme Besoldung die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten und damit eine leistungsfähige, rechtsstaatliche und unparteiische Verwaltung gewährleisten soll. „Die damit ausdrücklich einhergehende zusätzliche Absicherung der freiheitlichen Demokratie sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, mahnt der dbb sh.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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