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18. Dezember 2025

Zu häufig bleibt es beim Bürokratieaufbau statt -abbau


„In der schleswig-holsteinischen Landespolitik ist das Bewusstsein für einen wirksamen Bürokratieabbau offenkundig noch ausbaufähig“, kritisiert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Beschlüsse der Dezember-Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages belegen die auffällige Diskrepanz zwischen allgemeiner Zielsetzung und konkreten Ergebnissen. Die Reservistenfreistellung und die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie sind typische Beispiele für das Urteil „gut gemeint, aber unzureichend durchdacht“.

Zwar ist für die Freistellung von Reservisten eine klare Rechtsgrundlage erstrebenswert und tatsächlich sind die bundesrechtlichen Regelungen unübersichtlich und unbefriedigend. Ob aber anstelle einer Optimierung des Bundesrechts eine Ausweitung der landesrechtlichen Regelungen eine gute Lösung ist, muss aus Sicht des dbb bezweifelt werden, was auch in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landtag zum Ausdruck kommt. Denn die Änderungen des Weiterbildungsgesetzes für Schleswig-Holstein und der Sonderurlaubsverordnung für schleswig-holsteinische Beamte bedeuten letztendlich eine zusätzliche Komplexität der Materie. Hinzu kommt, dass ein Wesensmerkmal des Weiterbildungsgesetzes durchbrochen wird: der bislang ausnahmslos bestehende Anspruch auf Entgeltfortzahlung greift nicht für die Reservistenfreistellung.

Auch die vom Landtag befürwortete und auf Bundesebene aktuell beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie bedeutet laut dbb sh mehr Bürokratie. Die unterschiedliche Besteuerung von Getränken und Speisen führt zu einer widersprüchlichen und komplizierten Besteuerung. Zudem ergibt sich ein verzerrtes Wettbewerbsumfeld gegenüber anderen Branchen. “Steuerpolitik sollte klar, einheitlich und gerecht sein”, so der stv. dbb Landesbundvorsitzende Michael Jasper, der gleichzeitig Vorsitzender der DStG Schleswig-Holstein ist.

Der dbb schleswig-holstein bekräftigt seinen Vorschlag, in Schleswig-Holstein eine unabhängige Stelle für Bürokratieabbau einzurichten. “So könnten nicht nur Fehlentwicklungen vermieden, sondern auch Vorschläge für praxistaugliche Vorschriften und Verwaltungsstrukturen zusammengetragen werden” ist Tellkamp überzeugt.

Das Land Schleswig-Holstein muss laut dbb sh ohnehin liefern, um zur Staatsmodernisierung beizutragen. Die diesbezüglichen, im Dezember gefassten Bund-Länder-Beschlüsse nehmen auch die Länder in die Pflicht, die Verwaltung grundlegend und übergreifend zu erneuern und zu verschlanken.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de

Quelle: dbb sh / 18.12.2025
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