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05. Februar 2026
dbb sh rät zu Widersprüchen - Finanzministerin sagt Ruhendstellung zu
Der dbb schleswig-holstein hält den Beihilfe-Selbstbehalt für rechtswidrig, weil er die verfassungswidrig zu niedrige verfügbare Besoldung reduziert. Auf Initiative des dbb schleswig-holstein wird das Oberverwaltungsgericht Schleswig über die Unwirksamkeit der entsprechenden Regelung in der Beihilfeverordnung entscheiden. Bis dahin rät der dbb schleswig-holstein, gegen Beihilfebescheide mit der Festsetzung von Selbstbehalten Widerspruch einzulegen.
Durch einen Widerspruch wird verhindert, dass Beihilfebescheide, die eine Kürzung der Beihilfe durch Selbstbehalte beinhalten, bestandskräftig werden. Sollte unsere Initiative beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich sein, müssten die Beihilfekürzungen zurückgenommen werden.
Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat im Rahmen einer Sitzung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages erklärt, dass diese Widersprüche ruhend gestellt werden. Wir begrüßen diese Zusage, zumal die betroffenen Kolleginnen und Kollegen dadurch keine Klagen einreichen müssen.
Der dbb sh hat einen Musterwiderspruch ausgearbeitet, der über die dbb-Mitgliedsorganisationen sowie für von diesen registrierte Mitglieder direkt im dbb Zukunftsnetzwerk digital (dbb sh - Seiten) erhältlich ist.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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