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14. Februar 2026
Tarifkompromiss ist Grundlage für die Besoldungsanpassung
Der mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in Potsdam erzielte Tarifkompromiss wirkt sich in Schleswig-Holstein nicht nur auf die Tarifbeschäftigten des Landes aus. Er stellt auch die Grundlage für die Besoldungsanpassung der Landes- und Kommunalbeamten dar. Finanzministerin Dr. Silke Schneider, die bereits als stellvertretende TdL-Vorsitzende in die Einkommensrunde eingebunden war, ist damit erneut gefordert. „Wir werden genau darauf achten, dass in diesem Zusammenhang auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten werden. Wie es aussieht, muss nachgelegt werden“ sagt dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp.
Das hat die Finanzministerin bereits grundsätzlich eingestanden. Wir begrüßen den erkennbaren Willen, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren - letztendlich kommt es aber auf die Details an.
Zunächst richtet sich aber der Blick auf das Tarifergebnis und die Resonanz darauf. Vereinbart wurde eine Einkommensanpassung in drei Schritten: 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026, 2 Prozent ab dem 1. März 2027 und ein weiteres Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Laufzeit endet am 31.1.2028. Zudem wurden unter anderem Erhöhungen der Schicht- und Wechselschichtzulage vereinbart.
Um die Ausbildungsattraktivität zu erhöhen, wurden neben der Erhöhung der Ausbildungsentgelte um insgesamt 150 Euro (ebenfalls in drei Schritten) und einer aufgestockten Abschlussprämie bei der Gesamtnote „gut“ und „sehr gut“ (künftig 500 Euro) auch die Perspektiven nach der Ausbildung bedacht: die Übernahmeregelung wird fortgesetzt, außerdem erreichen die Nachwuchskräfte bei einer mindestens „befriedigenden“ Abschlussnote ab dem „Übernahmejahr“ 2027 bereits nach sechs statt nach 12 Monaten die Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe.
Auch dbb Landesvorstandsmitglieder waren in Potsdam für den dbb dabei: Kai Tellkamp gehört der Verhandlungskommission an, Daniela Schönecker der Bundestarifkommission.
Bei aller Erleichterung über den Kompromiss, der durch die Hartnäckigkeit der Gewerkschaften und den Rückenwind durch Aktionen möglich wurde, darf nicht ignoriert werden, dass es sich nicht um ein „Rundum-Sorglos-Paket“ handelt. Auch wenn sich die prozentualen Steigerungen der Länder-Tabelle an dem Tarifabschluss für Bund und Kommunen orientieren: Die Beschäftigten der Länder müssen im Vergleich Verzögerungen hinnehmen. Hinzu kommt die ausbleibende Aufstockung der Jahressonderzahlung, die ausbleibende Ausweitung(smöglichkeit) der Urlaubstage und die weiterhin ausbleibende Optimierung des Eingruppierungsrechts einschließlich stufengleicher Höhergruppierungen.
Erneut zeigt sich: Das Durchsetzungspotential wird nicht ausgeschöpft, wenn sich diverse Beschäftigte zu sehr auf andere beziehungsweise auf einen Automatismus verlassen. Wir sind gern bereit, künftig nachzulegen!
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Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-sh.de
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